Handlungsbedarf bei Mediation geprüft
Berlin: (hib/mwo) Das Justizministerium prüft derzeit, ob sich aufgrund des Evaluationsberichts über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/4099) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3792). Den Bericht sowie die dazu eingeholten Stellungnahmen möchte die Bundesregierung zum Anlass nehmen, heißt es weiter, in einen offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozess einzutreten und gemeinsam mit den mit Mediation befassten Akteuren zu überlegen, wie diese weiter gefördert und der Bekanntheitsgrad von Mediation als ein Verfahren zur alternativen Konfliktbeilegung weiter gesteigert werden kann.
Wie es in der Antwort weiter heißt, ist der Bundesregierung weder die Zahl aller Mediatoren noch die Zahl zertifiziertet Mediatoren bekannt. Eine Statistik werde nicht geführt. Die Bezeichnung „zertifizierter Mediator2 sei in Paragraf 5 Absatz 2 des Mediationsgesetzes verankert. Ob es einer Veränderung der Anforderungen an den “zertifizierten Mediator„ bedarf, werde im Rahmen des offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozesses erörtert werden.