Duldung wegen fehlender Reisedokumente
Berlin: (hib/STO) Zum Stichtag 31. Juli 2018 sind im Ausländerzentralregister laut Bundesregierung rund 71.460 Ausländer mit einer Duldung nach Paragraf 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes „wegen fehlender Reisedokumente“ gespeichert gewesen. Hauptstaatsangehörigkeiten waren dabei Pakistan mit 5.567 Fällen vor Indien mit 5.551 und Afghanistan mit 5.230, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/4156) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3868) weiter hervorgeht.