„Islamisches Zentrum Hamburg“
Berlin: (hib/STO) Das „Islamische Zentrum Hamburg e. V.“ (IZH) ist ein Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/4118). Wie die Fraktion darin schreibt, ist das IZH im am 24. Juli 2018 veröffentlichten Verfassungsschutzbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz als Organisation mit „Personenpotenzial islamistischer Terrorismus/Islamismus“ und als extremistische Gruppierung, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, aufgeführt. Ferner heiße es, dass das IZH unter den Organisationen regierungstreuer Iraner, mit deren Hilfe der Iran versuche, Einfluss auf die hier lebenden Schiiten unterschiedlicher Nationalität zu nehmen, die größte und einflussreichste und der Leiter des IZH der Vertreter des „Revolutionsführers“ der Islamischen Republik Iran in Deutschland sei.
Wissen wollen die Abgeordneten, ob der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vorliegen, aus welchen Mitteln sich das IZH finanziert, und ob es Fördermittel des Bundes oder der Länder erhält. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, ob der Bundesregierung „ über die Eigenangaben auf der Webseite und in der Öffentlichkeit des IZH hinaus“ Erkenntnisse über dessen Haltung „zu unseren verfassungsrechtlichen Grundrechten“ vorliegen.