Sozialdatenschutz in den Jobcentern
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hält es für gerechtfertigt, personenbezogene Daten zur Inanspruchnahme von SGB-II-Leistungen erst zehn Jahre nach Beendigung des Falls zu löschen. Das betont sie in ihrer Antwort (19/4149) auf eine Kleine Anfrage (19/3690) der Fraktion Die Linke. Im Gegensatz zur Bundesdatenschutzbeauftragten, die eine Löschung nach fünf Jahren empfiehlt, halte die Bundesregierung die Zehn-Jahres-Frist für notwendig, weil sie auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderungen von Leistungen beruhe, wenn in diesem Zeitraum bekannt werde, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.