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13.09.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 661/2018

Staatsangehörige Eritreas in Deutschland

Berlin: (hib/STO) Zum Stichtag 31. Juli 2018 haben sich laut Bundesregierung ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) insgesamt 70.168 Staatsangehörige aus Eritrea in Deutschland aufgehalten. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/4201) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3935) ferner hervorgeht, befanden sich zum genannten Stichtag ausweislich des AZR 8.117 Staatsangehörige aus Eritrea in einem noch nicht abgeschlossenen Asylverfahren. 1.354 waren den Angaben zufolge als Asylberechtigte anerkannt, 37.503 wurde die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, 11.991 waren mit subsidiärem Schutz erfasst.

Eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes (Abschiebungsverbot) hatten zu dem Stichtag laut Antwort 1.323 Staatsangehörige aus Eritrea. Ausreisepflichtig waren danach 2.266 Eritreer, darunter 1.622 mit einer Duldung. Zudem seien etwa 3.700 Personen mit „Fiktionsbescheinigung“/„Antrag auf Aufenthaltstitel gestellt“ erfasst.

Zu den übrigen Personen ist im AZR der Vorlage zufolge kein besonderer Status erfasst. „Es dürfte sich im Wesentlichen um Personen mit einem befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsrecht aus vor allem familiären Gründen handeln“, schreibt die Bundesregierung weiter.

Wie sie zudem ausführt, hat der Friedensschluss mit Äthiopien „zum jetzigen Zeitpunkt zu keiner Verbesserung der Menschenrechtslage in Eritrea geführt“. Es komme weiterhin zu schweren Verletzungen der bürgerlichen und politischen Rechte. Demokratie und Rechtstaatlichkeit seien nicht gewährleistet, ein für Männer und Frauen verpflichtender Nationaler Dienst sei ohne zeitliche Begrenzung. Die Menschenrechtsdefizite würden durch die Sonderberichterstatterin des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen bestätigt.

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