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13.09.2018 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 664/2018

Löschung kinderpornografischer Inhalte

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat einen Bericht über die 2017 ergriffenen Maßnahmen zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet vorgelegt. Neben diesen Maßnahmen würden weitere Bemühungen und Projekte skizziert, die ebenfalls auf eine Reduzierung der Verfügbarkeit entsprechender Dateien abzielen, schreibt sie in der Unterrichtung des Bundestages (19/4175). Dabei sollte allerdings immer bedacht werden, dass es neben den gemeldeten Inhalten beziehungsweise Internetseiten keine seriöse Schätzung über die gesamte Anzahl von Missbrauchsdarstellungen im World Wide Web gibt.

Dem Bericht zufolge wurden 2017 insgesamt 5.977 (2016: 2.721) Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im Sinne des Paragrafen 184b des Strafgesetzbuches im WWW (In- und Ausland) durch das BKA und die Beschwerdestellen statistisch erfasst. Die Löschung der im Inland gehosteten Inhalte gelinge in der Regel schneller als die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte, da die Anzahl der Verfahrensschritte geringer sei. So seien 60 Prozent (582) aller Inhalte in Deutschland spätestens nach zwei Tagen gelöscht worden. Nach einer Woche seien 97 Prozent (935) aller Inhalte gelöscht gewesen. Dabei habe der durchschnittliche Verfügbarkeitszeitraum bei 2,01 Tagen gelegen. Ursächlich für die nach einer Woche noch verbliebenen Inhalte (3 Prozent) seien auch 2017 der temporäre Verzicht auf Löschungen aus ermittlungstaktischen Gründen sowie technische und/oder organisatorische Probleme einzelner Provider bei der Umsetzung der Löschungsersuchen gewesen.

Hintergrund des Berichts ist die Entschließung des Bundestages vom 1. Dezember 2011, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, dem Parlament jährlich die Ergebnisse der Löschbemühungen zu übermitteln.

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