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18.09.2018 Gesundheit — Antrag — hib 671/2018

Beitragssenkung für Selbstständige

Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion fordert eine Absenkung der Beiträge für freiwillig versicherte Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten orientierten sich die Beiträge von Selbstständigen mit kleineren Einkommen an der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit monatlich rund 2.283 Euro, heißt es in einem Antrag (19/4320) der Fraktion.

So zahlten Selbstständige mit Einkommen unterhalb dieses Betrags überhöhte Beiträge. Viele dieser Selbstständigen mit geringem Einkommen könnten die Beiträge für die Krankenversicherung nicht aufbringen, weil als Berechnungsgrundlage für die Beitragssätze in der GKV ein fiktives Einkommen von 4.425 Euro im Monat angenommen werde.

Die Abgeordneten fordern nun konkret, die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbstständige auf die Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von derzeit 450 Euro abzusenken. Die Beiträge müssten künftig anhand des tatsächlichen Einkommens bemessen werden, sofern dieses die Mindestbeitragsbemessungsgrenze übersteige, aber den für den Kalendertag dreißigsten Teil der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze nicht erreiche.

Die Einkünfte müssten jährlich rückwirkend anhand der Einkommenssteuerbescheide nachgewiesen werden. Die Beitragshöhe für Studenten sollte entsprechend der Mindestbeitragsbemessungsgrenze angepasst werden.

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