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18.09.2018 Gesundheit — Antrag — hib 671/2018

Bessere Versorgung mit Brillen gefordert

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert eine erweiterte Versorgung von Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Sehhilfen. Alle erwachsenen GKV-Versicherten mit Sehschwächen sollten die Kosten für ärztlich verordnete Brillengläser und Brillengestelle von der Krankenkasse erstattet bekommen, heißt es in einem Antrag (19/4316) der Fraktion.

Dabei müsse der Grundsatz einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung gelten. Ferner sollte auch für Sehbeeinträchtigte mit einem Grad der Behinderung unter 30 Prozent ein Teilhabeanspruch anerkannt werden.

In Deutschland seien rund 41 Millionen Menschen sehbeeinträchtigt. Sie hätten als Erwachsene nur Anspruch auf Sehhilfen, wenn sie eine erhebliche Beeinträchtigung nachweisen könnten. Personen, die mit Sehhilfen eine Sehschärfe von 30 Prozent erreichten, müssten die hohen Kosten für Brillengläser und Brillengestelle selber tragen.

Dabei sei eine Sehschärfe von 30 Prozent immer noch eine erhebliche Beeinträchtigung im täglichen Leben, heißt es in dem Antrag weiter. Im Straßenverkehr etwa sei schon bei geringer Fehlsichtigkeit eine Brille gesetzlich vorgeschrieben. Starke Kurz- und Weitsichtigkeit führe auch bei einer Schärfe von mehr als 30 Prozent zu einer signifikanten Beeinträchtigung der Teilhabe.

Derzeit zähle die Brille zwar zum Hilfsmittel im Leistungskatalog der GKV. Die Kosten würden jedoch nur in Form eines Zuschusses als Festbetrag übernommen, sofern eine schwere Fehlsichtigkeit oder Blindheit vorliege. Der größte Teil der weniger stark Sehbeeinträchtigten blieben von der Hilfsmittelversorgung ausgeschlossen.