Vorgaben für Anträge an externe Dritte
Berlin: (hib/STO) Über rechtliche Vorgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat und in seinen nachgeordneten Behörden für die Vergabe von Aufträgen an externe Dritte berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4228) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3684). Danach werden Aufträge an externe Dritte in dem Ministerium sowie in seinen nachgeordneten Behörden „nach Maßgabe des geltenden Vergaberechts unter Beachtung der einschlägigen internen Vorschriften vergeben“. Für die Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen seien die ressorteigenen „Beschaffungsregeln über öffentliche Aufträge und Konzessionen“ maßgeblich. Ziel der Regelungen ist den Angaben zufolge eine systematische und einheitliche Bearbeitung von Vergabevorgängen auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Vorgaben.