Wahlen in nicht anerkannten Gebieten
Berlin: (hib/STO) Die Frage nach Wahlbeobachtermissionen etwa in Südossetien, Abchasien oder Transnistrien sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/4299) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4005). Wie die Bundesregierung darin ausführt, erkennt sie „die sogenannten Wahlen in den völkerrechtlich nicht anerkannten Gebieten nicht an“.