Korruptionvorsorge im Gesundheitswesen
Berlin: (hib/mwo) Aufschluss über die Wirksamkeit des Anfang Juni 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Kleinen Anfrage (19/4315) erhalten. Die Abgeordneten fragen unter anderem, wie viele Ermittlungsverfahren und Strafverfahren gegen Angehörige eines Heilberufes wegen Bestechlichkeit oder Bestechung im Gesundheitswesen vor und nach Inkrafttreten des Gesetzes nach Kenntnis der Bundesregierung eingeleitet worden sind und wie diese ausgingen. Weiter wollen die Fragesteller wissen, wie die Bundesregierung die bisherige Wirksamkeit der Änderungen im Strafgesetzbuch in Bezug auf Bestechlichkeit im Gesundheitswesen bewertet und ob sie diese für ausreichend hält, um Korruption im Gesundheitswesen erfolgreich zu bekämpfen.
Weitere Fragen betreffen das Sponsoring der Fortbildung von Ärzten durch Pharmaunternehmen. Nach Auffassung der Fraktion hat es die Bundesregierung zudem versäumt, außerhalb des Strafrechts durch mehr Transparenz von wirtschaftlichen Verflechtungen wirksame Instrumente zu schaffen, um Korruption zu verhindern. Es sei unverzichtbar, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten frei von äußeren, ökonomischen Einflüssen bleibt.