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20.09.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 680/2018

Konzept für „Anker-Einrichtungen“

Berlin: (hib/STO) Um die sogenannten Anker-Einrichtungen für Flüchtlinge geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/4284) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3975). Wie die Bundesregierung darin darlegt, ist das zentrale Element dieser Einrichtungen „die Bündelung aller Funktionen und Zuständigkeiten und damit die Zusammenführung aller in der Regel am Asylverfahren beteiligten Akteure sowie der Prozess-Schritte: von der Registrierung der Asylsuchenden über die Aufnahme und Unterbringung in der Anker-Einrichtung, das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis hin zu einer möglichen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Entscheidung sowie der kommunalen Verteilung, ersten Integrationsmaßnahmen beziehungsweise der Rückkehr von abgelehnten Asylbewerbern“. Alle unmittelbar am Asylprozess beteiligten Akteure sollten vor Ort in den Anker-Einrichtungen vertreten sein.

Die tatsächliche Umsetzung der jeweiligen Prozesse innerhalb der Anker-Einrichtungen erfolgt der Antwort zufolge durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemeinsam mit den Ländern. Insoweit sollten die Struktur und infolgedessen auch einzelne Prozess-Schritte in den Anker-Einrichtungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten in den Ländern umgesetzt werden. Über die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Anker-Einrichtungen würden individuelle Vereinbarungen zwischen dem BMI und den jeweiligen Ländern getroffen, „so dass keine starre Vereinheitlichung erfolgt, sondern verschiedene Anker-Bausteine bedarfsabhängig umgesetzt werden sollen“.

Wie es in der Antwort weiter heißt, sollen in Absprache des BMI mit den Ländern in Anker-Einrichtungen bereits bestehende Strukturen um das Angebot zu einer unabhängigen Asylverfahrensberatung, herkunftssprachlicher Wertevermittlung und Erstorientierung, Rückkehrberatung und Rechtsantragsstellen erweitert werden.

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