Personenpotential von Clanfamilien
Berlin: (hib/STO) Um den „personellen Umfang der kriminellen Familienclans in Deutschland“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/4287) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3995). Wie die Bundesregierung darin ausführt, beruht die in der „Bild“-Zeitung vom 6. August 2018 verwendete Zahl von bundesweit 200.000 Familienmitgliedern auf einer Schätzung der Polizeibehörde eines Bundeslandes. Die dort vorhandenen Informationen seien von dieser Behörde als Basis für weitere, über das Bundesland hinausgehende Schätzungen genutzt worden. Das Bundeskriminalamt habe diese Schätzung im Juni 2017 zur Kenntnis genommen, mache sie sich jedoch mangels anerkannter Erhebungskriterien nicht zu eigen.