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20.09.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 683/2018

Grüne fordern „Blaue Plakette“

Berlin: (hib/HAU) Autohersteller sollen nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dazu verpflichtet werden, auf ihre Kosten die Hardware-Nachrüstung von in Deutschland zugelassenen Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5 vorzunehmen. Das geht aus einem Antrag (19/4380) hervor, der in der kommenden Sitzungswoche durch den Bundestag beraten werden soll. Darin sprechen sich die Grünen auch für die Einführung einer „Blauen Plakette“ aus. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, besonders emissionsarme Fahrzeuge - einschließlich der Fahrzeuge mit auf Kosten der Hersteller nachgerüsteten SCR-Katalysatoren - „bundeseinheitlich mit einer neuen, blauen Plakette zu kennzeichnen und Kommunen die Möglichkeit zu geben, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit nur noch Kraftfahrzeugen mit solchen niedrigen Emissionswerten die Einfahrt in Umweltzonen zu erlauben“.

Zur Begründung ihrer Forderungen schreiben die Grünen, der Schutz der Gesundheit und damit das Recht auf saubere Luft stünden vor wirtschaftlichen Interessen. Das habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.02.2018 über die Zulässigkeit von Fahrverboten unmissverständlich festgestellt. Die seit 2010 geltenden Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid würden an zahlreichen, verkehrsnahen Messstation erheblich überschritten. „Dass Bundesregierung und Automobilindustrie seit Jahren keine wirksamen Maßnahmen gegen diese massive Luftverschmutzung einleiten, ist skandalös“, urteilt die Fraktion.

Eine Bundesregierung, die Unternehmen nicht ordentlich kontrolliere, die es zulasse, dass Gesetze nicht befolgt und Profite auf Kosten von Umwelt und Gesundheit gemacht würden, und die nur symbolhaft, aber nicht wirksam reagiere, gefährde das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat, heißt es weiter. Mittlerweile habe die EU-Kommission Deutschland wegen der anhaltenden Missachtung gemeinsamer europäischer Umweltgesetze vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Eine Verurteilung würde zur Folge haben, dass letztlich mit Steuergeldern Strafzahlungen geleistet werden müssen, „weil Unternehmen und Bundesregierung versagen“.

Der Betrug der Autohersteller schädige aber nicht nur Umwelt und Gesundheit, schreiben die Grünen. Opfer seien auch die Besitzer von Diesel-Pkw, deren Abgasreinigungssysteme nur auf dem Rollenprüfstand vollwertig funktionieren würden, „aber bei realen Fahrsituationen auf der Straße abgeschaltet werden“. Auch hier verhindere die Bundesregierung Rechtssicherheit und Unterstützung.

In dem Antrag fordern die Grünen die Bundesregierung außerdem dazu auf, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) auf die Verkehrswende in Städten auszurichten sowie das GVFG-Bundesprogramm in der 19. Wahlperiode um vier Milliarden Euro zu erhöhen und für Sanierungsmaßnahmen zu öffnen. In der internationalen Verkehrswissenschaft sei es unstrittig, dass es zur Verminderung von Staus, Lärm und Luftverschmutzung in Städten und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erforderlich ist, den Umweltverbund aus Bus und Bahn, Rad- und Fußverkehr sowie Sharing-Angeboten zu stärken und Verkehrsflächen neu aufzuteilen. „Hierfür ist ein grundlegendes Umsteuern in der Verkehrspolitik notwendig“, betonen die Abgeordneten.

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