Rechte für politisch Verfolgte
Berlin: (hib/mwo) Internationale Fahndungsersuchen über das Schengener Informationssystem oder Interpol werden in Deutschland nach Angaben der Bundesregierung nicht umgesetzt, wenn eine spätere Auslieferung von vornherein ausgeschlossen erscheint. Das wäre unter anderem der Fall, wenn eine politische Verfolgung droht, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/4365) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3825). Weiter heißt es darin, eine Statistik über die Anzahl der nicht bewilligten Fahndungsersuchen werde ebenso wenig geführt wie über etwaige Gründe für die Nichtbewilligung. Ebenso wenig würden die Staaten, bei denen die Nichtbewilligung der Fahndung wegen der Gefahr einer politischen Verfolgung erfolgt ist, erfasst. Aus der Türkei habe das Bundeskriminalamt (BKA) seit dem Putschversuch vom 15. Juli 2015 848 Fahndungsersuchen der Behörden erhalten, davon 791 zur Festnahme. Das BKA prüfe jedes einzelne Fahndungsersuchen; Fälle von besonderer Bedeutung würden dem Justizministerium vorgelegt, das im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt über die Umsetzung der Fahndung entscheide. Keine Statistik führe die Bundesregierung dazu, wie vielen Fahndungsersuchen der türkischen Behörden stattgegeben wurden.
Die Fraktion hatte unter anderem gefragt, welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union (etwa Spanien) oder des Europarates (etwa die Türkei und die Ukraine) aus Sicht der Bundesregierung über Interpol verteilte Haftbefehle in Einzelfällen zur politischen Verfolgung von Oppositionellen oder von Angehörigen von Unabhängigkeitsbestrebungen genutzt haben.