Messstationen für Luftschadstoffe
Berlin: (hib/HAU) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den Validierungsprozess der Messstationen für Luftschadstoffe im Rahmen seiner Ressortverantwortung begonnen und den Deutschen Wetterdienst (DWD) mit der Untersuchung ausgewählter Probenahmestellen des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4368) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4035) hervor. Der DWD habe in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in ausgewählten Städten Nordrhein-Westfalens die Positionierung der Messstationen auf Übereinstimmung mit der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) überprüft, schreibt die Regierung. Hierzu sei im August 2018 eine Validierung von sieben Messstellen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Düsseldorf (drei), Köln, Düren, Bochum und Aachen durchgeführt worden. Dabei habe es sich um eine gemeinsame Untersuchung mit dem TÜV gehandelt, der im Auftrag der für die Überwachung der Luftqualität zuständigen Landesbehörden tätig geworden sei.
Der DWD habe dazu einen mit dem LANUV abgestimmten Bericht über die erfolgte Überprüfung erstellt, heißt es in der Antwort weiter. Die bei der Prüfung und Begehung gewonnenen Erkenntnisse zeigten, dass alle sieben untersuchten Messstellen den grundsätzlichen Anforderungen der 39. BImSchV Anlage 3 Abschnitt C, in der unter anderen die Rede davon ist, dass die Messstationen „höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt; vom Fahrbahnrand verkehrsreicher Kreuzungen mindestens 25 Meter entfernt sein müssen“, entsprächen. Bei drei der Messstellen seien jedoch technische Veränderungen der Anlagen empfohlen worden.
Zur Beantwortung der Frage, warum die Erkenntnisse von toxikologischer Seite über die Gesundheitsgefahren einer Stickstoffdioxid-Exposition nicht stärkeren Einfluss auf die Definition der Grenzwerte haben, „die im Gegensatz zu den epidemiologischen Ansätzen nicht auf fragwürdigen statistischen Korrelationsrechnungen beruhen, sondern auf konkreten medizinisch basierten Experimenten“, verweist die Bundesregierung auf eine frühere Antwort (19/1375). Darin heißt es unter anderem, für die Langzeitwirkungen von Stickstoffdioxid lägen epidemiologische Studien vor, die den statistischen Zusammenhang zwischen der Höhe der Stickstoffdioxidbelastung und bestimmten negativen gesundheitlichen Wirkungen - wie etwa kardiovaskulären Erkrankungen - aufzeigten. Aus Sicht der Bundesregierung wäre es nicht zumutbar, „Personen zum Beispiel über Jahre in einer kontrollierten experimentellen Umgebung Schadstoffen auszusetzen und sie auf gesundheitliche Folgen hin zu untersuchen“. Daher sei es notwendig, für die Langfristbetrachtung auf epidemiologische Studien zurückzugreifen.