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24.09.2018 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 689/2018

Mindestlohnkommission soll entscheiden

Berlin: (hib/CHE) Über die Höhe des Mindestlohns sollte auch in Zukunft die Mindestlohnkommission entscheiden. Darin waren sich die geladenen Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag einig. Ebenso relative Einigkeit herrschte in der Auffassung, dass der Mindestlohn in seiner derzeitigen Form Armut nicht verhindert. Dennoch wollten sich die Sachverständigen nicht auf die von der Linksfraktion geforderte Höhe von 12 Euro Stundenlohn festlegen. Differenzen gab es in Bezug auf zu verändernde Arbeitsgrundlagen der Kommission, mit denen Erhöhungen des Mindestlohns flexibler gestaltet werden könnten. Die arbeitgebernahen Verbände warnten zudem vor erweiterten Dokumentationspflichten der Arbeitsstunden.

Der Anhörung zugrunde lagen drei Anträge (19/96; 19/1828; 19/1829) der Fraktion Die Linke, in denen diese unter anderem einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde, eine stärkere Kontrolle und die Abschaffung von Ausnahmeregelungen fordert. Ein weiterer Antrag (19/975) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ebenfalls eine Erhöhung des Mindestlohns sowie einen größeren Entscheidungsspielraum für die Mindestlohnkommission.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) plädierte dafür, das jetzige System, bei dem der Mindestlohn nachlaufend an die Tarifentwicklung angepasst wird, beizubehalten. „Damit konnten die 12-Euro-Forderungen abgewendet und den Unternehmen mehr Planungssicherheit gegeben werden“, sagte BDA-Vertreterin Natalia Stolz. Ein politisch festgelegter Mindestlohn wäre nicht evidenzbasiert und würde sich auch nicht an den Wirkungen auf Tarifverträge orientieren, warnte der Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing.

Als „gute und praktikable Lösung“ bezeichnete Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die Mindestlohnkommission. Er könne sich jedoch gleichzeitig mehr Spielraum bei den Tarifanpassungen vorstellen, so der IAB-Chef. Etwas deutlicher in dieser Forderung wurde der Sozialwissenschaftler und Professor für Volkswirtschaftslehre Stefan Sell. Zwar warnte er davor zu glauben, dass man mit dem Instrument des Stundenlohns regional unterschiedlich hohe Lebenshaltungskosten ausgleichen könne. Aber da in Ballungsgebieten der Mindestlohn nicht existenzsichernd sei und er zudem positive volkswirtschaftliche Effekte habe, stelle sich schon die Frage, ob das sehr niedrige Ausgangsniveau nicht in einem einmaligen Schritt ausgeglichen werden könnte, führte Sell aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) betonte, der gesetzliche Mindestlohn sei nur eine der Stellschrauben bei der Armutsbekämpfung. Für eine gut bezahlte Arbeit seien Tarifverträge ein entscheidender Schlüssel, weshalb die Tarifbindung dringend gestärkt werden müsse, forderte Michael Wagner vom DGB.

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