Linke-Fragen zur Musterfeststellungsklage
Berlin: (hib/MWO) Mit der Wirksamkeit des am 14. Juni 2018 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Einführung einer prozessualen Musterfeststellungsklage beschäftigt sich eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4392). Vor dem Hintergrund ihrer Befürchtung, dass die Ziele des Gesetzes nicht erreicht werden, fragen die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem, wie sie zu der Meinung erfahrener Verbraucherrechtsexperten steht, die mit dem Gesetz verbundenen Anforderungen würden Verbraucher von einer Anmeldung zu dem Musterverfahren abschrecken und die Gerichte würden eher belastet als entlastet.
Eine weitere Frage betrifft Vorgaben in dem Gesetz, mit denen sichergestellt werden soll, dass Verbraucher ausreichend und rechtssicher informiert werden, um ihre Forderungen richtig anzumelden, und wie dabei dem Umstand Rechnung getragen wird, dass Verbraucher in der Regel als Laien am Rechtsverkehr teilnehmen und die Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe viele von der Antragstellung abhält. Weiter wollen die Fragesteller wissen, aus welchen Gründen das Gesetz auf Verbraucher beschränkt ist. Aus Sicht der Fraktion sind viele mit dem Gesetz verbundene Fragen nicht geklärt und Hintergründe für gesetzgeberische Entscheidungen nicht begründet.