Keine Probleme durch geteilte Kompetenzen
Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Bundesregierung ergeben sich bei einer zwischen Bund und Ländern geteilten Kompetenz für Planfeststellungs- und Plangenehmigungsprozesse für Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs keine Probleme, da die Baurechtsschaffung „projektspezifisch erfolgt“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4372) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4109) hervor. Wichtig seien eindeutige Zuständigkeiten für die Durchführung von Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen einerseits und von Bundesstraßen andererseits, heißt es in der Antwort.