Umsetzung der Ehe für alle
Berlin: (hib/MWO) Die aus ihrer Sicht auftretenden Probleme bei der Umsetzung der Ehe für alle thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4433). So wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, ob innerhalb der Bundesregierung weiterhin Meinungen vertreten werden, das am 28. Juli 2017 verabschiedete Gesetz zur Eheöffnung sei für verfassungswidrig zu erklären. Weitere Fragen betreffen eine angebliche Blockade der rückwirkenden Gleichstellung im Einkommen- und Grunderwerbsteuerrecht durch das SPD-geführte Finanzministerium sowie aus Sicht der Fragesteller im Abstammungs- und Familienrecht notwendige gesetzliche Anpassungen zur vollständigen Gleichstellung. So fragen sie, was die Bundesregierung in Bezug auf die noch immer fehlende Angleichung im Abstammungsrecht plant, damit jedes Kind, das in eine gleichgeschlechtliche Ehe von zwei Lesben hineingeboren wird, von Anfang an die Absicherung durch zwei rechtliche Elternteile erhält.