+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

26.09.2018 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 700/2018

Wettbewerb auf digitalen Märkten

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat sich am Mittwoch mit der Wettbewerbssituation auf digitalen Märkten und grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Branche beschäftigt. Grundlage der Diskussion waren ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1852) sowie ein Antrag der FDP-Fraktion (19/2991). Beide Anträge fanden keine Mehrheit.

Abgeordnete der Grünen hoben mit der Interoperabilität von Messenger-Diensten ein Kernanliegen ihres Antrags hervor. Wenn Nutzer etwa von Whatsapp mit denen des Facebook-Messengers kommunizieren könnten genauso, wie Anwender verschiedener Email-Anbieter miteinander kommunizieren können, wäre viel für den Wettbewerb in der Digitalbranche getan. Eine Stärkung der Wettbewerbsbehörden, inhaltlich wie personell, zählt zu weiteren Forderungen. Die FDP-Fraktion warb erneut für ein Digitalministerium, das die Kompetenzen in dem Bereich bündelt. Zudem müsse das bestehende Recht im Datenschutzrecht fortgeschrieben und es müsse der Weg für eine Digitalisierung im Straßenverkehr geebnet werden - etwa wenn es um rechtliche Bedingungen rund um das autonome Fahren geht.

Vertreter der Unionsfraktion wehrten die Vorschläge als „alten Wein in neuen Schläuchen“ ab. In Richtung der Grünen hieß es, das Bundeskartellamt arbeite gut mit anderen Behörden zusammen, zudem sei eine Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 eingesetzt. Auch der FDP-Vorstoß sei nicht neu; mit dem Digitalkabinett und dem Digitalrat gebe es zwei Gremien, die die Kompetenzen rund um Digitales versammeln. Ein Vertreter der SPD-Fraktion bescheinigte den Antragstellern zwar einzelne gute Ansätze, kündigte aber ebenfalls ein Ablehnen an: Schließlich habe man mit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schon weiter reichende Möglichkeiten geschaffen und den Ordnungsrahmen erweitert. Auch der SPD-Vertreter verteidigte die Entscheidung gegen ein eigenständiges Digitalministerium.

Von der AfD-Fraktion hieß es, natürlich dürften keine Monopole entstehen. Der Antrag der Grünen gehe aber zu weit. Die Fraktion sei der Auffassung, dass die Wettbewerbsbehörden mit ausreichend Werkzeug ausgestattet sind. Mit der FDP-Fraktion stimme man indes darin überein, dass es bezüglich eines Digitalministeriums viel Nachholbedarf gebe. Ein Abgeordneter der Linksfraktion schließlich pflichtete den Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei, dass die Regierung bisher zu untätig gewesen sei, was den Wettbewerb auf Digitalmärkten betrifft. Es sei fraglich, ob die bisherigen Instrumente ausreichen. Der Abgeordnete warf die Frage nach einem europäischen Vorgehen wie etwa einer gemeinsamen Plattform auf.

Für das Bundeswirtschaftsministerium bekräftigte ein Vertreter, man sei auf einem guten Weg und nehme Bedenken Ernst - etwa, wenn es um den Einfluss von Facebook als Einzelunternehmen auf Massen von Menschen gehe. Auch, dass ein Großteil der Digitalunternehmen nicht in Deutschland sitze, spiele eine Rolle. Man habe mit Überlegungen begonnen, wie eine neuerliche GWB-Novelle aussehen könnte.

Der Grünen-Antrag wurde gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion abgelehnt; der Antrag der FDP-Fraktion stieß außer bei den Antragstellern bei der AfD-Fraktion auf Zustimmung, die Koalitionsfraktionen und die Linksfraktion lehnten ihn ab, die Grünen enthielten sich.

Marginalspalte