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26.09.2018 Haushalt — Ausschuss — hib 705/2018

Haushaltsberatungen haben begonnen

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag mit den Beratungen des Haushalts 2019 begonnen. Die Abgeordneten befassten sich unter anderem mit den Einzelplänen des Bundespräsidenten (Einzelplan 01), des Bundesrates (Einzelplan 03) und des Bundesverfassungsgerichtes (Einzelplan 19) des Regierungsentwurfes für den Bundeshaushalt 2019 (19/3400). Die drei Einzelpläne passierten den Ausschuss im Wesentlichen unverändert.

Im Etat des Bundespräsidenten (Regierungsentwurf für 2019: 47,4 Millionen Euro, Soll-2018: 41,9 Millionen Euro) ist laut Vorschlag der Berichterstatter eine Verlagerung von Haushaltsmitteln in Höhe von 900.000 Euro vorgesehen. Damit soll ein temporäres Bürogebäude errichtet werden. Für den so geänderten Einzelplan stimmten im Ausschuss Vertreter der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Änderungsanträge der FDP und AfD, die sich auf die Ansätze der Öffentlichkeitsarbeit bezogen, fanden jeweils keine Mehrheit. Änderungsanträge der AfD zur Ausstattung ehemaliger Bundespräsidenten fanden ebenso keine Mehrheit. Vor dem Hintergrund eines Berichts des Bundesrechnungshofes zur Versorgung von Alt-Bundespräsidenten sprachen sich Vertreter von FDP, Linken und Grünen dafür aus, den entsprechenden Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses zu überprüfen.

Im Etat des Bundesrates (Regierungsentwurf 2019: 37,5 Millionen Euro, Soll-2018: 30,4 Millionen Euro) gab es keine Änderungen. Den Einzelplan billigte der Ausschuss einstimmig. Änderungsanträge der FDP-Fraktion unter anderem im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, die als „Beitrag zu einer sparsamen Haushaltsführung“ begründet wurden, fanden ebenso wie ein Maßgabebeschluss der Fraktion zu den Modalitäten der Fahrtkostenabrechnung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Bundesrates keine Mehrheit.

Der Etat des Bundesverfassungsgerichts (Regierungsentwurf 2019: 34,3 Millionen Euro, Soll-2018: 30,8 Millionen Euro) soll laut Berichterstattervorschlag geringfügig um 25.000 Euro für eine Beteiligung am „VerfassungsFEST“ der Stadt Karlsruhe steigen. Der Einzelplan wurde im Ausschuss einstimmig angenommen. Ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Streichung der Mittel für die „eAkte“ fand keine Mehrheit.

Die finale Bereinigung der Sachtitel des Haushaltsentwurfs sowie die Beratung der Personaltitel sind für Donnerstag, 8. November, geplant. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes 2019 soll vom 19. bis 23. November stattfinden. Der Haushaltsentwurf für 2019 sieht insgesamt Ausgaben in Höhe von 356,8 Milliarden Euro vor (Soll-2018: 343,6 Milliarden Euro).

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