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27.09.2018 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 710/2018

Bericht zur Lage von Terroropfern

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat dem Bundestag in einer Unterrichtung (19/4520) ihren Bericht über die Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Terroropfern vorgelegt. Die Maßnahmen wurden dem Bericht zufolge als Reaktion auf den Abschlussbericht des Beauftragten der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz und den einstimmigen Beschluss des Bundestages „Opferentschädigung verbessern“ (19/234) realisiert, auf den Weg gebracht beziehungsweise geplant. Im Bericht heißt es, der Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz habe die Erforderlichkeit gezeigt, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Opfer terroristischer Anschläge zu treffen. Die Bundesregierung habe diese Aufgabe zügig in Angriff genommen. Vieles sei bereits erreicht worden. Der Schutz von Terroropfern sei eine interdisziplinäre Aufgabe; Vernetzung und Zusammenarbeit insbesondere mit den Ländern und auf europäischer Ebene würden weiter ausgebaut. Primäres Ziel der Bundesregierung bleibe, Terrorismus national und international wirkungsvoll zu bekämpfen und Terroranschläge zu verhindern.

Zu den getroffenen Maßnahmen gehören dem Bericht zufolge die Ernennung des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland, Edgar Franke, die deutliche Erhöhung der Härteleistungen für Opfer von terroristischen Straftaten, die Einleitung einer Reform des Sozialen Entschädigungsrechts, die Verbesserung der Kommunikation mit Opfern und Hinterbliebenen von Terroranschlägen und die Verbesserung der Informationsmöglichkeiten von Betroffenen von Terroranschlägen.

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