Änderung des Asylgesetzes
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung trägt das Anliegen des Bundesrates mit, „dass alle Personen, die zum Zeitpunkt eines Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens über 14 Jahre alt sind, sich erkennungsdienstlich behandeln lassen sollen, sofern sie zum Zeitpunkt der Asylantragstellung noch nicht 14 Jahre alt waren“. Dies geht aus der als Unterrichtung vorliegenden Gegenäußerung der Bundesregierung (19/4548) auf die entsprechende Stellungnahme des Bundesrates zur geplanten Änderung des Asylgesetzes (19/4456) hervor, die am Donnerstagabend erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Nach dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen schutzberechtigte Ausländer künftig zur Mitwirkung bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verpflichtet sein.