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27.09.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 711/2018

Überprüfung von Bremer Asylentscheiden

Berlin: (hib/STO) Über Ergebnisse der Überprüfungen von Asylentscheidungen der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4427) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3880). Danach wurden bei einer Ad-hoc-Prüfung von 4.568 Asylverfahren, bei denen die Antragsteller durch zwei auffällig erscheinende Rechtsanwaltskanzleien vertreten wurden, durch die Interne Revision (IR) des Bamf zunächst eine Stichprobe von 161 Verfahren einer vertieften Analyse unterzogen. Sodann sei die Prüfung der restlichen 4.407 Verfahren erfolgt, von denen rund 30 Prozent in der Außenstelle Bremen entschieden worden seien. Die vollständige IR-Prüfung der Verfahren sei im Mai 2018 abgeschlossen worden mit der Empfehlung, eine formelle Widerrufs-/Rücknahmeprüfung anzuschließen; sämtliche Verfahren seien zu einer solchen Prüfung übergeben worden.

Parallel zu diesen laufenden Widerrufsprüfungen wurde Ende Mai 2018 mit der Prüfung von zirka 18.000 in der Außenstelle Bremen seit dem Jahr 2006 getroffenen positiven Asylentscheidungen begonnen, wie die Bundesregierung weiter ausführt . Dabei seien in 145 Verfahren nach der Beurteilung der Prüfgruppe „belegbar-signifikante, das heißt bewusst manipulative, Einflussnahmen beziehungsweise besonders schwerwiegende Fehler“ festgestellt worden. In diesen Verfahren seien nach der Einschätzung der Prüfgruppe aktenkundige Sachverhalte ignoriert worden, die eine andere als die getroffene Entscheidung erfordert hätten. Die abschließende rechtliche Beurteilung dieser Sachverhalte obliege der Klärung im strafrechtlichen beziehungsweise disziplinarrechtlichen Verfahren. Die 145 Verfahren seien der Staatsanwaltschaft übermittelt worden.

Daneben wurden den Angaben zufolge in zirka 2.700 Verfahren Mängel in der Bearbeitung identifiziert, „die auf eine nicht mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommene Bearbeitungsweise vor allem in den zugangsstarken Jahren zwischen 2014 und 2016 hinweisen“. Dabei handele es sich um Verfahren, in denen der Sachverhalt durch gezieltere Fragen in der Anhörung oder durch die Einholung von Erkenntnissen bei anderen Stellen hätte umfassender aufgeklärt werden können.

Alle diese Fälle sind Gegenstand der Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen des Bamf, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Danach waren mit Stand vom 24. August 1.095 Widerrufsprüfakten abschließend geprüft, von denen wurden 1.076 Verfahren mit einer formlosen Einstellung abgeschlossen wurden. In den verbleibenden 19 Verfahren der Außenstelle Bremen seien sechs Widerrufe und 13 Rücknahmen zu Personen ergangen, die aus Syrien oder dem Irak stammen.

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