Linke und Grüne für Wahlrechtsänderung
Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf „zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“ (19/4568) vorgelegt. Darin verweisen sie darauf, dass das aktive und passive Wahlrecht grundsätzlich jedem Bürger zusteht. Nach dem Bundes- und dem Europawahlgesetz seien allerdings „all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer“ bestellt ist. Ebenfalls ausgeschlossen seien Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2016 habe gezeigt, dass auf diese Weise knapp 85.000 Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, heißt es in der Vorlage weiter. Nach „geltenden menschenrechtlichen Standards“ seien diese Ausschlusstatbestände nicht zu rechtfertigen, argumentierten die beiden Fraktionen. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, diese Ausschlusstatbestände im Bundes- und im Europawahlgesetz ersatzlos zu streichen. Sie stünden im Widerspruch zu den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Behinderten, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht sei.