Grüne wollen Hauskäufer entlasten
Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien (Makler-Bestellerprinzip- und Preisdeckelgesetz) (19/4557) vorgelegt. Hintergrund sind dem Entwurf zufolge die immer weiter steigenden Kosten des Immobilienerwerbs. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass seit dem 1. Juni 2015 in Deutschland bei der Vermittlung von Wohnraum das Bestellerprinzip gilt, nicht aber bei der Vermittlung von Wohneigentum. Während bei der Mietwohnungsvermittlung außerdem die Höhe der Maklerprovision seit langem gesetzlich auf zwei Nettokaltmieten plus Umsatzsteuer begrenzt werde, sei sie beim Immobilienkauf beziehungsweise -verkauf nicht gesetzlich näher in ihrer Höhe bestimmt.
Als Lösung wird die haushaltsneutrale Stärkung der Wohneigentumsbildung und der Alterssicherung beim Wohnen sowie des Verbraucherschutzes beim nicht gewerblichen Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien in Verbindung mit Deckelung der Maklerprovision vorgeschlagen. Daneben bedürften angesichts der deutlich gestiegenen Immobilienpreise auch die Notar- und Gerichtsgebühren, die bei Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien anfallen, einer Überprüfung.