Anhörung zu Grundgesetzänderungen
Berlin: (hib/SCR) Die von der Bundesregierung angestrebten Grundgesetzänderungen sind am Montag, 8. Oktober 2018, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss. Beginn im Anhörungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus ist um 11 Uhr.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/3440) sieht Änderung in den Artikel 104c, 125c und 143c sowie einen neuen Artikel 104d vor. Mit den Änderungen will die Bundesregierung unter anderem ermöglichen, dass der Bund umfangreicher in Bildungsinfrastrukturen investieren kann, und die Beteiligung des Bundes am sozialen Wohnungsbau über 2019 hinaus sichern. Gegenstand der Anhörung sind zudem ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/4556), ein Antrag der AfD (19/4543) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke (19/13). Die drei Anträge beziehen sich auf das Kooperationsverbot im Bildungsbereich.
Gäste können sich unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum beim Ausschuss per E-Mail an haushaltsausschuss@bundestag.de anmelden.
Liste der Sachverständigen (Stand: 27.9.2018):
Axel Gedaschko (GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.). Prof. Dr. Ulrich Häde (Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)) Prof. Dr. Johannes Hellermann (Universität Bielefeld), Prof. Dr. Thomas Lenk (Universität Leipzig) Prof. Dr. Kai Maaz (Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF)), Dr. Katja Rietzler (Institut für Makroökonomie (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung), Prof. Dr. Christian Seiler (Eberhard Karls Universität Tübingen), Dr. habil. Ulrich Vosgerau (Universität zu Köln), Prof. Dr. Berthold U. Wigger (Karlsruher Institut für Technologie)