Kein beherrschender Einfluss auf Post
Berlin: (hib/HLE) Der Bund hat als Minderheitsaktionär keinen beherrschenden Einfluss auf das operative Geschäft der Deutschen Post AG. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4364) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3758) zum sogenannten Entfristungkonzept des Unternehmens fest. Zugleich heißt es, auch bei staatlichen Minderheitsbeteiligungen habe man die sozialen Interessen der Beschäftigten im Blick. Der Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat habe sich des Themas angenommen und hierzu Gespräche mit dem Vorstand geführt. Bei den Kriterien für die Entfristung von Mitarbeitern handele es sich um Eckpunkte. „Die Entscheidung über die Entfristung ist eine Individualentscheidung“, stellt die Regierung fest. Dabei würden vom Unternehmen die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Die Entscheidung über die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis werde „auf Grundlage einer Gesamtabwägung“ getroffen.
Die Abgeordneten hatten mit Blick auf das Entfristungkonzept kritisiert, dass die Bundesregierung frühere Fragen dazu nicht beantworten wollte. Die Regierung versichert in ihrer Antwort grundsätzlich, für sie seien sozial gerechte Beschäftigungsbedingungen von hoher politischer Bedeutung. Im Übrigen hätten auch Beteiligungsunternehmen des Bundes, wie alle anderen Arbeitgeber auch, die geltenden Arbeits- und Sozialgesetze anzuwenden.