RSK-Bewertung im Fokus
Berlin: (hib/SCR) Die sicherheitstechnische Bewertung belgischer Atomkraftwerke liegt laut Bundesregierung in der „alleinigen Verantwortung“ der belgischen Atomaufsichtsbehörde. Nur ihr lägen die notwendigen Unterlagen vor, „um eine Bewertung der Sicherheit in Hinblick auf zu unterstellende Störfälle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik abgeben zu können“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/4360) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3937). Die Fraktion hatte sich darin im Kontext von Sicherheitsbedenken gegenüber der belgischen Meiler Tihange 2 und Doel 3 unter anderem nach den Hintergründen einer Stellungnahme der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) erkundigt.
Die Bundesregierung führt in der Antwort aus, dass die RSK im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) eine Stellungnahme zur „Tragfähigkeit der Nachweisführung in Bezug auf die Integrität der beiden Reaktordruckbehälter der AKW Doel-3 und Tihange-2“ erstellt habe. Dieser Stellungnahme schließe sich das BMU an.