Überprüfung von Asylverfahren
Berlin: (hib/PK) Mit der Überprüfung von Asylentscheidungen befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/4507). Eine Pflicht zur Mitwirkung, wie im Asylverfahren, bestehe im Rahmen des Widerrufs- und Rücknahmeverfahrens derzeit nicht. Diese Mitwirkungspflicht solle nach den Vorstellungen der Bundesregierung künftig gesetzlich verankert werden.
Die Abgeordneten erkundigen sich nun unter anderem nach der Zahl der Prüfverfahren, die in den Jahren 2014 bis 2018 abgeschlossen wurden. In den Prüfverfahren werde geklärt, ob ein Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren eingeleitet wird.