Kein Hartz IV im Ausland
Berlin: (hib/CHE) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden nicht an Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland gezahlt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4423) auf eine Kleine Anfrage (19/4115) der AfD-Fraktion.