Regulierung von Kleintransportern
Berlin: (hib/HAU) „Sicherheit auf deutschen Autobahnen - Regulierung von Kleintransportern mit Schlafplatz“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/4333). Darin schreiben die Abgeordneten, Kleintransporter mit Schlafplatz und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen setzten die deutsche Logistikbranche zunehmend unter Druck. Aufgrund ihres Gewichtes unterlägen sie nicht den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ohne verpflichtende Fahrtenschreiber, oft ohne Transportsicherung und mit zumeist niedrigsten Sozialstandards seien diese gewerblich täglich auf deutschen Autobahnen unterwegs. Der dadurch entstehende Kostendruck wirke sich unweigerlich auf die Logistikbranche aus, heißt es in der Vorlage.
Zudem werde die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer fahrlässig gefährdet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtzeitbeschränkungen oder Ruhezeiten könnten von den Fahrern der Kleintransporter umgangen werden. Dadurch könne es zu schweren Unfällen durch Müdigkeit sowie fehlende Aufmerksamkeit kommen.
Weiter schreiben die Liberalen, viele der Fahrzeugflotten würden zwar in Deutschland disponiert, seien aber im Ausland zugelassen. Auch würden diese von ausländischen Fahrern gesteuert, die wiederum nicht nach deutschen Sozialstandards bezahlt würden. Eine schnellstmögliche Korrektur der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sei somit geboten, urteilt die Fraktion.
Die Bundesregierung wird vor diesem Hintergrund unter anderem gefragt, wie viele gewerblich genutzte, im Ausland registrierte aber in Deutschland disponierte Kleintransporter mit Schlafplatz zu logistischen Zwecken auf deutschen Autobahnen unterwegs sind und in wie viele Unfälle derartige Fahrzeuge in den Jahren 2017 und 2018 verwickelt waren. Wissen wollen die Abgeordneten auch, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, um die gewerbliche Nutzung von Kleintransportern mit Schlafplatz zu regulieren.