Türkischer Geheimdienst in Deutschland
Berlin: (hib/JOH) Aus „Gründen des Staatswohls“ kann die Bundesregierung keine offenen Angaben über das Wirken des türkischen Nachrichtendienstes MIT in Deutschland machen. Wie sie in einer Antwort (19/4636) auf eine Kleine Anfrage (19/3926) der Fraktion Die Linke schreibt, würden die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.
Laut Linksfraktion liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür vor, dass der MIT seine Spionagearbeit in Deutschland im Zuge des Putschversuchs ausgeweitet und intensiviert hat. Gegner der türkischen Regierungspartei AKP und des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Deutschland sollten bekämpft und für den nationalistisch-islamistischen Kurs in der Türkei geworben werden.
Die Bundesregierung teilt mit, dass in den Jahren 2017 und 2018 (Stichtag 23. August 2018) beim Generalbundesanwalt 16 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste eingeleitet worden seien. In keinem sei bislang Anklage erhoben worden oder eine Verurteilung erfolgt. Weitere Auskünfte zu diesen Verfahren könnten nicht erteilt werden, „da diese Informationen Rückschlüsse auf zum Teil noch verdeckt geführte Ermittlungsverfahren zuließen und damit Ermittlungen beeinträchtigen könnten“.