Fristverlängerung für Dopingopfer-Hilfe
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will die Frist für Anträge auf finanzielle Hilfen nach dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz (2. DOHG) erneut verlängern. Das geht aus der Antwort (19/4491) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4147) hervor. „Die Bundesregierung hält eine erneute Verlängerung der Antragsfrist für sachgerecht, weil damit sichergestellt werden kann, dass möglichst alle Dopingopfer fristgerecht ihre Anträge stellen können. Die Bundesregierung wird daher eine Fristverlängerung bis 31. Dezember 2019 in die Wege leiten“, heißt es in der Antwort.
Das 2. DOHG wurde 2016 vom Bundestag verabschiedet. Anspruchsberechtigte bekommen aus dem Fonds des 2. DOHG einmalig 10.500 Euro ausbezahlt. Ursprünglich galt der 30. Juni 2017 als Frist zur Stellung der Anträge, die dann auf den 31. Dezember 2018 verlängert wurde.
Wie die Regierung in der Antwort schreibt, wurden mit Stand vom 10. September 2018 806 Anträge auf finanzielle Hilfe gemäß dem 2. DOHG gestellt, wovon drei Anträge später zurückgenommen worden seien. Positiv beschieden worden seien 594 Anträge - 593 Auszahlungen seien bislang geleistet worden, heißt es in der Antwort. Ablehnend beschieden worden seien 36 Anträge: Davon wiederum seien 23 Anträge von Opfern der zweiten Generation mangels des gesetzlich geforderten zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Verabreichung von Dopingsubstanzen und der Schwangerschaft der Mutter abgelehnt worden. Fünf Anträge von Opfern der zweiten Generation seien abgelehnt worden, weil der erlittene Gesundheitsschaden auf die dem Vater verabreichten Dopingsubstanzen zurückgeführt wurde. Drei Anträge seien abgelehnt worden, weil die Dopingverabreichung mit Wissen der Antragsteller erfolgte. Zwei Anträge seien wegen fehlender Zugehörigkeit zum Leistungssportsystem der ehemaligen DDR abgelehnt worden. Ein Antrag wurde den Angaben zufolge wegen bereits erhaltener finanzieller Hilfe nach dem ersten Dopingopfer-Hilfegesetz abgelehnt. Ein Antrag sei abgelehnt worden, weil der Antrag auf finanzielle Hilfe nach dem Tod des Dopingopfers gestellt wurde. Ein weiterer Antrag sei abgelehnt worden, weil kein fachärztliches Gutachtens beigebracht wurde. Wie die Bundesregierung schreibt, befinden sich derzeit 173 Anträge in der Bearbeitung.
Auf die Frage, mit wie vielen Anträgen die Bundesregierung noch bis Ende 2018 rechnet, heißt es in der Antwort: Die Antragszahlen lägen seit Oktober 2017 konstant zwischen 20 bis 30 Anträgen pro Monat. Es sei davon auszugehen, dass diese Anzahl auch in den kommenden Monaten erreicht wird. Außerdem sei - wie bei der ursprünglichen Antragsfrist - ein erneuter Anstieg der Antragszahlen kurz vor Ablauf der aktuellen Antragsfrist zu erwarten. „Das kontinuierliche Antragsverhalten von 20 bis 30 Anträgen monatlich einschließlich eines zum Jahresende zu erwartenden Anstiegs sowie die bisher gestellten 806 Anträge lassen darauf schließen, dass die Zahl der in der Gesetzesbegründung zum 2. DOHG angenommenen 1.000 anspruchsberechtigten Dopingopfer innerhalb der aktuell gesetzten Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2018 erreicht wird“, schreibt die Bundesregierung.