Anhörung zum Online-Handel
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss befasst sich in einer öffentlichen Anhörung am Montag, den 15. Oktober, von 12.00 bis 14.15 Uhr mit dem Online-Handel. Grundlage der Anhörung im Sitzungssaal 4.900 (Europasaal) des Paul-Löbe-Hauses ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455). Damit soll die im Internet relativ einfache Möglichkeit zum Umsatzsteuerbetrug unterbunden werden. Mit dem Gesetz werden zudem die Fahrer elektrisch angetriebenen Dienstwagen und von Hybridfahrzeugen bei der Privatnutzung dieser Fahrzeuge steuerlich entlastet.
Als Sachverständige sind geladen: Professor Hannes Brachat (Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen), Bund der Steuerzahler Deutschland, Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft), eBay GmbH, Professor Guido Förster (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Handelsverband Deutschland (HDE), Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern), Stefan Ronnecker (Vertreter der kommunalen Spitzenverbände) und Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
Im umsatzsteuerlichen Teil des Gesetzentwurfs ist vorgesehen, für die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes eine Haftung einzuführen, wenn Händler für die über den Marktplatz bestellten Waren keine Umsatzsteuer abgeführt haben. „Seit geraumer Zeit liegen vermehrt Anhaltspunkte dafür vor, dass es beim Handel mit Waren über das Internet zu Umsatzsteuerhinterziehungen kommt, insbesondere beim Handel mit Waren aus Drittländern“, heißt es in dem Entwurf. Betreiber dieser Marktplätze müssen die Daten von Unternehmen, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht besteht, vorhalten. Die Unternehmen müssen zudem gegenüber dem Betreiber des Marktplatzes nachweisen, dass sie steuerlich registriert sind. Liegen die Nachweise über die steuerliche Registrierung nicht vor, wird der Betreiber des Marktplatzes in Haftung genommen.
Geändert werden soll auch das Einkommensteuergesetz. Bisher muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt für alle Elektrofahrzeuge und auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Die steuerlichen Mindereinnahmen sollen im Jahr 2019 275 Millionen Euro betragen und bis 2022 auf 635 Millionen Euro steigen.