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09.10.2018 Haushalt — Unterrichtung — hib 742/2018

Bundesrat fordert flexiblere GAK

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat hat die Regierung zu einem flexibleren Umgang im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) aufgefordert. Dies betreffe insbesondere „die Übertragbarkeit der Bundesmittel, die Erforderlichkeit der Zweckbindungen, die Angleichung der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen an das Niveau der GRW [Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur] und die Einbettung des Sonderrahmenplans in das Gesamtkonzept der Gemeinschaftsaufgabe“, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme (19/3402) zum Bundeshaushaltsentwurf der Bundesregierung (19/3400) und dem Finanzplan 2018 bis 2022 (19/3401). Die Bundesregierung plant, im kommenden Jahr die GAK um einen Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ mit einem Volumen von 150 Millionen Euro zu ergänzen. Die geplante Aufstockung GAK scheine ein geeignetes Instrument zu sein, um etwa die ländliche Entwicklung zu fördern, schreibt der Bundesrat. Allerdings bestünden weiterhin Bedenken, dass „die Flexibilität zum Einsatz der Mittel für die Länder gegeben ist“.

In ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates schreibt die Bundesregierung, dass sie die Prüfbitte zur Kenntnis nehme. „Ob und in welchen Umfang die Vorschläge der Länder aus Sicht der Bundesregierung als zielführend betrachtet werden können, bedarf in diesem Zusammenhang insbesondere im Hinblick auf die Wahrung angemessener Gestaltungsspielräume auch des Bundes sowie des parlamentarischen Budgetrechts der sorgfältigen Prüfung“, heißt es in der Gegenäußerung.

Weitere Themen der Stellungnahme sind unter anderem die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzplanung. Zudem thematisiert der Bundesrat unter anderem die Unterstützung des Bundes bei den Kosten im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingen.

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