+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

10.10.2018 Finanzen — Ausschuss — hib 750/2018

AfD-Vorstoß zum Kindergeld abgelehnt

Berlin: (hib/HLE) Ein Vorstoß der AfD-Fraktion zur Indexierung des Kindergeldes für im EU-Ausland lebende Kinder ist am Mittwoch im Finanzausschuss von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden. Unter anderem wurde der AfD-Fraktion vorgehalten, mit ihrer Forderung gegen Europarecht zu verstoßen.

In ihrem Antrag (19/2999) hatte die AfD-Fraktion gefordert, das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen. Die Bundesregierung solle einen europarechtskonformen Gesetzentwurf vorlegen, der die Höhe des Kindergeldes für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem andere EU-Mitgliedsland befindet, an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates anpasst.

Die AfD-Fraktion verweist auf das EU-Recht, wonach Anspruch auf Familienleistungen auch für in anderen EU-Mitgliedsländern lebende Familienangehörige besteht. In Deutschland ansässige EU-Bürger würden daher auch für ihre in einem anderen EU-Land lebenden Kinder Kindergeld in gleicher Höhe wie für in Deutschland wohnende Kinder erhalten, „obwohl die der Kindergeldbemessung zugrunde liegenden Lebenshaltungskosten vor Ort oftmals deutlich niedriger als in Deutschland sind“, argumentiert die Fraktion. Dies führe zu Ungleichgewichten, und „es entsteht ein Anreiz zur Einwanderung in unser Sozialsystem, weil deutsche Kindergeldleistungen in Mitgliedstaaten mit niedrigem Lohnniveau eine signifikante Einkommensquelle darstellen können“. Unter Bezugnahme auf eine Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums erwartet die AfD-Fraktion eine Absenkung des Kindergeldes für in Rumänien, Polen, Ungarn, Kroatien und Bulgarien lebende Kinder um die Hälfte. Für andere Länder, etwa Griechenland und Portugal, würde das Kindergeld 75 Prozent der bisherigen Höhe betragen.

Die AfD-Fraktion erinnert daran, dass die Zahl der Kinder im EU-Ausland, für die Kindergeld gezahlt wird, seit 2010 von 61.615 auf 215.499 Ende letzten Jahres erhöht habe. Seit 2010 hätten sich die jährlichen Überweisungen auf ausländische Konten auf 343 Millionen Euro fast verzehnfacht. Das jährliche Einsparpotenzial bei einer Indexierung soll zwischen 150 und 200 Millionen Euro liegen.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, der von der AfD-Fraktion gewollte nationale Alleingang mache keinen Sinn. Erforderlich sei eine rechtskonforme Lösung und Änderung des EU-Rechts. Auch von der FDP-Fraktion hieß es, die AfD-Fraktion erwecke den falschen Eindruck, dass die Indexierung national geregelt werden könne. Missbrauchsfälle und Indexierung würden von der AfD in einen Topf geworfen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies ebenfalls auf das EU-Recht.

Die SPD-Fraktion erklärte, gegen den Missbrauch beim Kindergeld seien bereits Maßnahmen ergriffen worden wie die Pflicht zur Vorlage einer Steuer-Identifikationsnummer. Außerdem könnten Anträge auf Kindergeld nur noch für sechs Monate rückwirkend gestellt werden. Ein Sprecher verteidigte das heutige System, denn die Menschen hätten ein Recht auf gleich hohe Leistungen. Diese Ansicht vertrat auch die Linksfraktion. Die geringe Größenordnung des Problems rechtfertige im Übrigen das von der AfD-Fraktion geforderte Vorgehen nicht.

Ein Sprecher der AfD-Fraktion wies die Bedenken der anderen Fraktion hinsichtlich des Europarechts zurück. Er berichtete zudem, bei einer Überprüfung von 100 Kindergeldempfängern im Raum Düsseldorf/Wuppertal seien 40 Fälle von Leistungsmissbrauch entdeckt worden. Den allein bei dieser regionalen Kontrolle aufgedeckten Schaden bezifferte der Sprecher auf 400.000 Euro.

Marginalspalte