Verfolgung von Völkerstraftaten in Syrien
Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihrer Forderung zur Ahndung von Völkerstraftaten in Syrien gescheitert. Ein entsprechender Antrag (19/1876) wurde am Mittwoch im Menschenrechtsausschuss von den anderen Fraktionen abgelehnt.
Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag ausführten, sei auf internationaler Ebene der Weg zu einer Ahndung der in Syrien begangenen Völkerstraftaten de facto versperrt. „Da Syrien kein Vertragsstaat des Römischen Statuts ist, kann sich der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court - ICC) oder aber ein zu gründendes Ad-hoc-Sondertribunal nur mit der dortigen Situation befassen, wenn ihm der Sicherheitsrat den Fall zur Bearbeitung überweist.“ Der Versuch einer solchen - auch von Deutschland unterstützten - Überweisung an den ICC sei am Veto von Russland und China gescheitert. Mit einer Aufhebung der Blockade sei derzeit nicht zu rechnen, allerdings gebe es einen durch die UN-Generalversammlung beschlossenen Beweismittelmechanismus für Syrien. Die Grünen forderten mit ihrem Antrag die Bundesregierung unter anderem auf, dessen Arbeit für 2018 durch das Schließen einer Finanzierungslücke in Höhe von 2,2 Millionen US-Dollar zu sichern.
Ein Vertreter der Fraktion forderte zudem eine intensivere Verfolgung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland, unter anderem durch Aufstockungen bei der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (ZBKV) und beim Völkerstrafrechtsreferats beim Generalbundesanwalt.
Ein Vertreter der Unionsfraktion argumentierte, dass für diese Stellen bereits mehr Mittel eingeplant worden seien. „Wir sind an diesen Stellen unterwegs“, es brauche dafür keine gesonderte parlamentarische Initiative. Ein AfD-Vertreter zweifelte an der Umsetzbarkeit einiger Grünen-Forderungen. So sei nicht klar, wie man in Syrien Beweise für Völkerstraftaten sicherstellen wolle, ohne mit den Behörden der faktischen Regierung Assad zusammenarbeiten zu wollen.
Eine Sozialdemokratin zeigte Verständnis für die Grünen-Anliegen, betonte aber, dass es wie zuletzt in der Region Idlib darum gegangen sei, zunächst weitere humanitäre Katastrophen abzuwenden. Auch die Liberalen zeigten Verständnis für das Anliegen des Grünen-Antrags, bemängelten aber Unklarheiten bei der Ausgestaltung. So schaffe eine Forderung zum Schutz von Whistleblowern, die zur Beweissicherung beigetragen haben, möglicherweise nebenher einen neuen Asylgrund. Eine Vertreterin der Linksfraktion bezeichnete den Antrag als „sehr unausgewogen“. So verfügten „islamistische Mörderbanden“ wie die al-Nusra-Front selbst über Chemiewaffen, deren Einsatz dem syrischen Regime bei häufig unklarer Beweislage vorgeworfen werde.
Keine Mehrheiten fanden zudem zwei vom Ausschuss mitberatene Anträge der Fraktionen der AfD zur Feststellung einer „Völkerrechtswidrigkeit der Luftschläge des Westens am 14. April 2018 in Syrien“ (19/2470) sowie der Grünen mit dem Titel „Völkerrecht in Syrien hochhalten - Eskalation verhindern und den politischen Prozess vorantreiben“ (19/2513).