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10.10.2018 Inneres und Heimat — Antrag — hib 752/2018

AfD-Antrag zu Islam und Rechtsstaat

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, „die Verbreitung von im Koran enthaltenen gesetzwidrigen Inhalten und Aufrufen zu unterbinden“. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion mit dem Titel „Unvereinbarkeit von Islam, Scharia und Rechtsstaat - Der Radikalisierung den Boden entziehen, keine Verbreitung gesetzwidriger Lehren“ (19/4840) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass islamischer Fundamentalismus und Terrorismus Deutschland bedrohten. Muslimische Attentäter beriefen sich zur Rechtfertigung ihrer Taten auf den Islam. „Ein Zusammenhang zwischen derartigen Handlungen und bestimmten Aufrufen des Koran ist unverkennbar“, heißt es in dem Antrag weiter. Ähnlich sei „ die herabsetzende Behandlung von Frauen, bis hin zu körperlicher Gewalt, sowie Mobbing an Schulen durch muslimische Schüler als religiös begründet erkennbar“.

Die im „politischen System“ des Islam propagierten Vorstellungen seien „zu einem bedeutenden Teil mit den Menschenrechten und den Werten der freiheitlich-demokra-tischen Grundordnung nicht vereinbar“, führt die Fraktion ferner aus. Diesem Zusammenhang sei durch bisherige Äußerungen verschiedener Regierungsmitglieder nur ungenügend Rechnung getragen worden: So werde Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) „mit der Bemerkung, der Islam gehöre zu Deutschland, wahrgenommen“, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) indes „mit der gegenteiligen Aussage - begründet allerdings nur aus religiösem Traditionalismus“. Durch diese „pauschalen Aussagen“ sei eine „Unklarheit entstanden, inwieweit hierbei auch eine Tolerierung von offenbar rechtswidrigen Aufrufen in der Lehre des Islam gemeint war“. Hier sei eine „Klarstellung vonseiten der Bundesregierung erforderlich, die gesetzwidrige Aufrufe von einer etwaigen Tolerierung ausnimmt“.