+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

10.10.2018 Inneres und Heimat — Antrag — hib 752/2018

FDP fordert Einwanderungsgesetzbuch

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines einheitlichen Einwanderungsgesetzbuches vorlegen. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (19/4832) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Zu den in der Vorlage aufgeführten Eckpunkten eines Einwanderungsgesetzbuches gehört die Gewährleistung von „Asyl für politisch Verfolgte im Sinne des Artikels 16a Grundgesetz und Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention sowie nach Artikel 18 der Europäischen Grundrechtecharta“. Zudem soll dem Antrag zufolge ein neuer Schutzstatus eingeführt werden, „der dem vorübergehenden humanitärenSchutz für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge dient“.

Im Asylverfahren sollen die Kompetenzen von Bund und Ländern nach den Vorstellungen der Fraktion „klar getrennt“ werden: „Die Länder konzentrieren sich auf die Aufgabe der Integration, während der Bund für alle Fragen zuständig ist, die den Schutzstatus und den Aufenthalt des Schutzsuchenden in Deutschland betreffen“, heißt es in der Vorlage. Danach sollen Registrierung und Erstaufnahme inklusive der medizinischen Versorgung in zentralen Unterbringungseinrichtungen erfolgen, in denen alle mit dem Asylverfahren befassten Behörden sowie die Verwaltungsgerichte eingebunden sind. Das Asylverfahren solle innerhalb von drei Monaten rechtskräftig abgeschlossen sein.

Um die Einwanderung in den Arbeitsmarkt „verständlich und einfach“ zu steuern, soll nach dem Willen der Fraktion ein „ Zwei-Säulen-System“ eingeführt werden, „bestehend aus einer überarbeiteten Blue Card als Kerninstrument der Fachkräfteeinwanderung mit Arbeitsplatzangebot und der Einführung einer Chancenkarte mit einem Punktesystem zur Steuerung der Vergabe von Visa zur Arbeitssuche“. Dabei soll die Steuerung über Kriterien wie Bildungsgrad, Deutsch- oder auch gute Englischkenntnisse, Alter, Berufserfahrung und der aktuelle Fachkräftebedarf am Arbeitsmark erfolgen. Auch müssten sich alle Inhaber einer Chancenkarte selbst finanzieren können und hätten keinen Anspruch auf Sozialleistungen.

Für anerkannte Flüchtlinge und gut integrierte Asylsuchende soll laut Antrag „die Möglichkeit eines ,Spurwechsels' aus dem Asylverfahren oder dem vorübergehenden humanitären Schutzstatus in eine der beiden Säulen der Einwanderung in den Arbeitsmarkt“ eröffnet werden. Wer bereits in Deutschland sei und im Arbeitsmarkt Fuß gefasst habe, keine Sozialleistungen beziehe, die deutsche Sprache spreche und nicht straffällig geworden sei, solle „die Möglichkeit bekommen, auch unabhängig vom Asylverfahren oder seinem vorübergehenden humanitären Schutzstatus in Deutschland zu bleiben“.

Ferner plädiert die Fraktion in der Vorlage unter anderem für ein „integrationspolitisches Leitbild“ sowie für ein „flächendeckendes, kostenloses und verpflichtendes Angebot von Sprach- und Integrationskursen“.

Marginalspalte