+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

11.10.2018 Finanzen — Antrag — hib 753/2018

FDP-Fraktion will Soli-Gesetz aufheben

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion verlangt die ersatzlose Abschaffung des Solidaritätszuschlages zum 1. Januar 2020. In einem Antrag (19/4854) heißt es: „Die Politik hat den Menschen in Deutschland zugesagt, den Solidaritätszuschlag nur vorübergehend zu erheben, um die Kraftanstrengung Deutsche Einheit zu bewältigen.“ Wer den Soli über das Jahr 2020 hinaus erheben wolle, breche ein zentrales Versprechen der Politik an die Menschen im vereinigten Deutschland, beschädige das Vertrauen in die Verlässlichkeit von demokratischer Politik insgesamt und schade der politischen und demokratischen Kultur.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf einzubringen, der das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 zum 1. Januar 2020 aufhebt. Das unbefristete Solidaritätszuschlaggesetz 1995 sei mit der Begründung erlassen worden, dass es zur Finanzierung der Vollendung der Einheit als „finanzielles Opfer“ unausweichlich und mittelfristig zu überprüfen sei. „Der zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegte Solidarpakt II läuft 2019 aus, so dass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlaggesetzes spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt. Da das Solidaritätszuschlagsgesetz in dieser Hinsicht jedoch nicht zeitlich befristet wurde, muss es durch einen gesonderten gesetzgeberischen Akt aufgehoben werden“, stellt die FDP-Fraktion fest.

Einen Fortbestand des Solidaritätszuschlags hält die FDP-Fraktion für einen Verstoß gegen das Grundgesetz, da der Zuschlag als sogenannte Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter besitze und dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen erhoben werden dürfe. „Das ,Sonderopfer Soli' wurde mit der Finanzierungsnotwendigkeit der Vollendung der Deutschen Einheit begründet, und dieses Ziel ist spätestens mit Auslaufen des Solidarpaktes II eindeutig erreicht worden“, schreiben die Abgeordneten.

Marginalspalte