Linke: Bayerns Polizeigesetz kein Vorbild
Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Die Linke lehnt ein „Musterpolizeigesetz“ nach dem Vorbild des neuen Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes ab. In einem Antrag (19/4831), der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, wird die Bundesregierung aufgefordert, in den Gremien der Innenministerkonferenz, die mit dem Entwurf eines „Musterpolizeigesetzes“ befasst sind, auf eine „grundrechtsfreundliche Weiterentwicklung des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts“ hinzuwirken und insbesondere eine klare Haltung gegen das Konstrukt einer „drohenden Gefahr“ einzunehmen. Zudem soll die Bundesregierung nach den Vorstellungen der Linkfraktion im eigenen Geschäftsbereich auf die Entwicklung von Instrumenten für die informationstechnische Überwachung („Trojaner“) verzichten und die den Behörden des Bundes in den vergangenen Jahren eingeräumten Eingriffsbefugnisse in der Gefahrenabwehr einer grundrechtsorientierten Evaluation unterziehen.
Aus Sicht der Linksfraktion ist im Zuge der Novellierung einer Reihe von Landespolizeigesetzen „eine beunruhigende und rechtsstaatlich bedenkliche Tendenz zu erkennen, klare Grenzen des polizeilichen Handelns im Bereich der Gefahrenabwehr aufzuweichen“. Der bislang klar umrissene Begriff der „Gefahr“ werde ersetzt durch den der „drohenden Gefahr“, schreiben die Abgeordneten. Während der Gefahrenbegriff bislang an konkrete Sachverhalte anknüpfe und damit „einigermaßen“ einschätzbar sei, wann jemand unter Umständen zum Objekt polizeilichen Eingreifens wird, verschwimme diese Grenze zusehends. Damit steige die Gefahr, dass die Bürger das Handeln der Polizei als willkürlich empfinden. Der Rechtsstaat lebe aber von dem Vertrauen, dass die Polizei in klaren rechtlichen Grenzen und nicht willkürlich handelt. „Durch die angeblich beabsichtigte Stärkung des Rechtsstaats wird er in Wahrheit jedoch geschwächt“, urteilt die Linksfraktion. Nirgends sei diese Entwicklung so deutlich zutage getreten wie im Freistaat Bayern mit der Verabschiedung des neuen Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes.
An die neue Eingriffsschwelle der „drohenden Gefahr“ seien zahlreiche neue Befugnisse gekoppelt, die tief in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen würden wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Aufenthalts- und Kontaktverbote, die elektronische Fußfessel und ein zeitlich unbeschränkter Polizeigewahrsam. Auch bislang schon bestehende präventiv-polizeiliche Befugnisse zum Betreten von Wohnungen, zur Überwachung von Post und Telekommunikation sollen nach Aussage der Linksfraktion bereits bei „drohender Gefahr“ zur Anwendung kommen.
Als „besorgnis erregend“ bezeichnen es die Abgeordneten, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das restriktive bayerische Polizeiaufgabengesetz zum Vorbild für ein noch zu schaffendes „Musterpolizeigesetz“ erkoren habe. Damit solle eine stärkere Vereinheitlichung der polizeilichen Befugnisse in den Ländern herbeigeführt werden. Dahinter stehe die von keiner Empirie unterlegte Annahme, mögliche Störer und Straftäter würden sich für ihre Vorhaben Bundesländer nach den vorhandenen polizeilichen Befugnissen aussuchen. Ziel sei jedoch eindeutig, auf die Länder mit einem weniger restriktiven Polizeirecht Druck auszuüben, „sich an diesem grundrechtsfeindlichen Wettlauf nach unten zu beteiligen“, heißt es in dem Antrag.