Zuständigkeit der EU bei Japan-Abkommen
Berlin: (hib/PEZ) Die EU kann nach Ansicht der Bundesregierung das Handelsabkommen mit Japan in alleiniger Zuständigkeit abschließen. In der Antwort (19/4666) auf eine Kleine Anfrage (19/4043) der Fraktion Die Linke begründet die Bundesregierung diese Auffassung mit entsprechenden Grundsätzen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Des weiteren gibt sie detailliert Auskunft über Einzelbestandteile des derzeit verhandelten Abkommens und äußert sich zum weiteren Zeitplan.