Abfragen zu Fingerabdrücken
Berlin: (hib/STO) Über Abfragen an das Fingerabdruckidentifizierungssystem beim Schengener Informationssystem informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4756) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4378). Darin schrieb die Fraktion, dass das SIS II jetzt über ein System zur Identifizierung von Personen mithilfe von Fingerabdrücken verfüge. Das „Automatic Fingerprint Identification System“ (AFIS ) sei nach zweijähriger Probezeit freigeschaltet worden. Wissen wollte die Fraktion unter anderem, , welches System die Bundesregierung „für Abfragen des zentralen SIS II-AFIS“ nutzt und welche Bundes- und Landesbehörden darüber zur Abfrage von Fingerabdrücken berechtigt und technisch in der Lage sind.
Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, erfolgen Abfragen an das SIS II-AFIS „ ausschließlich durch die zugriffsberechtigten Behörden über den Polizeilichen Informationsverbund INPOL“. Hierzu seien alle Polizeien des Bundes und der Länder berechtigt.