Regierung prüft Anregungen des Bundesrats
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit im Rahmen der nächsten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen für Straßenbahnen mit dem Ziel der Beschleunigung angepasst werden können. Das geht aus der als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung (19/4731) zur Stellungnahme des Bundesrates hinsichtlich des Regierungsentwurfes für ein Gesetz „zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (19/4459) hervor. Die Länderkammer hatte kritisiert, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nicht mit einbezieht, „obwohl innerstädtische, komplexe Verkehrsvorhaben ähnlich bedeutend sind wie Eisenbahntrassen auf dem Land“. Das Fachplanungsrecht nach dem PBefG müsse daher aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit in den Gesetzentwurf integriert werden.
Nachkommen will die Bundesregierung der Unterrichtung zufolge mehreren Prüfbitten des Bundesrates. Die Länderkammer hatte die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob durch eine Änderung im Bundesfernstraßengesetz, im Verwaltungsverfahrens- oder Verwaltungsprozessrecht geregelt werden kann, dass in den Fällen, in denen Fehler durch Planergänzung oder durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können, das Gericht die mangelnde Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses „nur für die Teile des Vorhabens feststellt, auf die sich der Fehler ausgewirkt hat“. Des Weiteren solle die Bundesregierung prüfen, ob eine Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung dahingehend möglich ist, dass Rechtsmittel gegen einen Planfeststellungsbeschluss nur dann aufschiebende Wirkung entfalten, „wenn mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass mögliche Rechtsfehler auch durch ergänzende Verfahren nicht geheilt werden können“.
Außerdem bittet der Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die vorgesehenen Änderungen entsprechend auf andere Fachplanungsgesetze übertragen werden sollten und ob der Wortlaut der fachplanungsrechtlichen Regelungen anzugleichen ist. Die Mehrheit der konkreten Änderungsvorschläge durch den Bundesrat lehnt die Bundesregierung laut der Vorlage ab.