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15.10.2018 Finanzen — Anhörung — hib 766/2018

Steuervorteil für E-Autos umstritten

Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesregierung geplante Steuervergünstigung für die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeugen ist von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag unterschiedlich beurteilt worden. Die Gesetzesänderung ist in dem Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455) enthalten. Bisher muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt für alle Elektrofahrzeuge und auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Die steuerlichen Mindereinnahmen sollen im Jahr 2019 275 Millionen Euro betragen und bis 2022 auf 635 Millionen Euro steigen.

Professor Hannes Brachat (Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen/Geislingen) erklärte, die politische Leitlinie für eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen sei für 2022 gesetzt. „Die geplante Halbierung der Bemessungsgrundlage ist für diese Zielerreichung ein wirkungsvoller Beitrag.“ Die deutschen Automobilhersteller sollten auch bei Elektroautos weltweit eine führende Rolle einnehmen. Ohne Verkaufserfolge auf dem Heimatmarkt werde dies jedoch schwerlich gelingen. Brachat erläuterte, der deutsche Pkw-Gesamtmarkt weise seit zehn Jahren ein jährliches Verkaufsvolumen zwischen drei und 3,4 Millionen Fahrzeugen aus. Rund eine Million Fahrzeuge davon seien Dienstwagen. Durch die geplante Steuererleichterung würden Mitarbeiter im Unternehmen gezielt Druck für die Anschaffung von E-Autos machen. Der deutsche Durchschnittsfahrer lege pro Tag 42 Kilometer mit dem Auto zurück. „Manches zweit-Auto unter einem Dach wird künftig ein E-Auto sein“, erwartet Brachat, der die Industrie aufrief, ihr Angebot an Elektrofahrzeugen zu erweitern. Manche Manager hätten offenbar „noch zu viel Diesel im Blut, statt ein Herz, das auf E hört“.

Auch der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine befürwortete vor dem Hintergrund der bekannten Nachteile von Fahrzeugen mit konventionellen Verbrennungsmotoren und der bisher geringen Nutzung alternativer Antriebe die Steuerpläne. Angeregt wurde, die steuerliche Förderung auf Elektrofahrräder auszuweiten, wie dies schon der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Dagegen erklärte der Sachverständige Heinz Burghaus, die private Nutzung von Dienstfahrzeugen sei nur sinnvoll bei Fahrzeugen mit hoher Reichweite. „Das ist derzeit faktisch unmöglich“, so Burghaus. Schon bei der gegenwärtigen Besteuerung sei die private Nutzung von Dienstfahrzeugen für viele Mitarbeiter vollkommen uninteressant. Das werde sich bei den viel teureren E-Fahrzeugen erst recht nicht ändern. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft empfahlen, rechtzeitig über eine Verlängerung des Förderzeitraums zu entscheiden, um einen stetigen Markhochlauf sicherzustellen.

Der Verkehrsclub Deutschland hielt es für besser, umwelt- und klimaschonende Mobilität zu fördern statt den Absatz von Autos. Die Organisation kritisierte besonders die Begünstigung von Plug-in-Hybridfahrzeugen, bei denen es sich in der Mehrzahl um „große und schwere Luxuslimousinen“ handele, die im Verbrennermodus zu Spritschluckern würden. Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern) bezeichnete die Maßnahme als überschaubaren Beitrag zur Förderung der Elektromobilität. Er regte an, Pkw im höheren Preissegment nicht zu fördern. Der Bund der Steuerzahler empfahl, auch Zuschüsse zum Jobticket steuerfrei zu stellen.

Im umsatzsteuerlichen Teil des Gesetzentwurfs ist vorgesehen, für die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes eine Haftung einzuführen, wenn Händler für die über den Marktplatz bestellten Waren keine Umsatzsteuer abgeführt haben. „Seit geraumer Zeit liegen vermehrt Anhaltspunkte dafür vor, dass es beim Handel mit Waren über das Internet zu Umsatzsteuerhinterziehungen kommt, insbesondere beim Handel mit Waren aus Drittländern“, heißt es in dem Entwurf. Betreiber dieser Marktplätze müssen die Daten von Unternehmen, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht besteht, vorhalten. Die Unternehmen müssen zudem gegenüber dem Betreiber des Marktplatzes mit einer Bescheinigung nachweisen, dass sie steuerlich registriert sind. Liegen die Nachweise über die steuerliche Registrierung nicht vor, wird der Betreiber des Marktplatzes in Haftung genommen.

Gegen die Regelung wandte sich der Plattformbetreiber ebay. Bei diese Bescheinigungen bestehe eine Fälschungsgefahr. Und überhaupt sei das System einer Finanzamts-Bescheinigung in Papierform mit großem administrativem Aufwand verbunden. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel nannte die Papier-Bescheinigung „anachronistisch, bürokratisch, extrem betrugsanfällig“. Es gebe damit auch nur eine Momentaufnahme. Man frage sich, wie die ohnehin an der Belastungsgrenze arbeitenden Finanzämter eine siebenstellige Zahl an Bescheinigungen ausstellen sollten. Der Bund der Steuerzahler verlangte die Einführung von Umsatzschwellen, um kleine oder regionale Plattformanbieter von unnötiger Bürokratie zu entlasten.

Zufrieden zeigte sich dagegen der Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages, Professor Jürgen Brandt: „Aus Sicht des Finanzgerichtstages ist das Gesetzesvorhaben uneingeschränkt zu begrüßen.“ Auch Thomas Eigenthaler, der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, erwartet von diesem Teil des Gesetzes eine „heilsame Präventivwirkung“. Bereits jetzt sei eine Zunahme der Zahl der Registrierungen bei den Finanzämtern durch Händler festzustellen. Die Kritik an den Papier-Bescheinigungen wies er zurück, da diese Form nur in einer Übergangsphase bis zur Einführung eines Online-Systems gelten solle.

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