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15.10.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 767/2018

Brexit-Folgen für Flughafen Frankfurt

Berlin: (hib/STO) Überlegungen zur personellen Ausstattung von Bundespolizei und Zoll am Flughafen Frankfurt am Main in Hinblick auf einen möglichen „ungeregelten“ Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/4813) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4474). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind die Auswirkungen eines „ungeregelten“ Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union für die Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt aktuell noch nicht abschließend einschätzbar. Dies sei maßgeblich von der Anzahl der Fluggäste abhängig, die als zusätzliche Transferfluggäste zu kontrollieren wären. Eine valide Aussage darüber sei der Bundespolizei erst dann möglich, wenn der Flughafenbetreiber Fraport AG der Bundespolizei eine Fluggastprognose für diesen Personenkreis für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt hat.

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung sind Fluggäste im unmittelbaren grenzüberschreitenden Verkehr nach und aus Großbritannien der Bundesregierung zufolge bereits jetzt grenzkontrollpflichtig. „Bei einem ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) müsste eine Einordnung in die Anlage 1 oder 2 der EU-Visa-Verordnung erfolgen. Bei der Eingruppierung in eine Staatenübersicht mit Visapflicht (Anhang 1) würde es zu einem deutlichen Mehraufwand kommen“, heißt es in der Antwort weiter.

Danach bereitet sich die Bundespolizei derzeit mit verschiedenen Szenarien auf den Austritt Großbritanniens aus der EU vor. Im Rahmen der integrativen Aufgabenwahrnehmung würden Synergieeffekte analysiert, um bei veränderten Anforderungen an die Grenzkontrolle reaktionsfähig zu sein.

Die Zollverwaltung hat einen möglichen „ungeregelten“ Austritt Großbritanniens aus der EU laut Vorlage ebenfalls einer umfassenden Betrachtung unterzogen und mögliche ressourcenmäßige Auswirkungen geprüft. Aktuell liefen in der Zollverwaltung bereits Vorbereitungsmaßnahmen, um auf die absehbar höheren Aufwände im Zusammenhang mit einem „ungeregelten“ Austritt Großbritanniens aus der EU im März 2019 vorbereitet zu sein.

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