Regierung legt ESUG-Bericht vor
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den vom Bundestag angeforderten Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vorgelegt. In der Unterrichtung (19/4880) heißt es, die durch das Gesetz eingeführten Änderungen seien in den vergangenen fünf Jahren in der Praxis weitgehend positiv angenommen worden. Auch die Befragung der Experten weise überwiegend positive Erfahrungen aus. Bei den im Evaluierungsbericht vorgeschlagenen Korrekturen gehe es um Einzelfragen, die grundsätzliche Ausrichtung des ESUG werde dadurch nicht in Frage gestellt.
Mit dem Gesetz vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582) sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen verbessert und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Insolvenzverfahren stärker als bisher auch als Chance zur Sanierung genutzt werden. Wesentliche Bestandteile des ESUG sind unter anderem die Stärkung der Gläubigerrechte bei der Auswahl von Insolvenzverwaltern und die Stärkung der Eigenverwaltung. Der Bundestag beauftragte die Bundesregierung mit Beschluss vom 27. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7511, S. 5), die Erfahrungen mit der Anwendung des ESUG fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten zu evaluieren und dem Bundestag unverzüglich Bericht zu erstatten.