Rolle von Beamten in Flüchtlingspolitik
Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung sind keine Fälle sogenannter Remonstrationen von Beamten im Bundesinnen- und im Bundesjustizministerium im Zusammenhang mit der Grenzöffnung 2015 bekannt. Dies geht aus ihrer Antwort (19/4820) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4478) hervor.
Darin verwies die Fraktion darauf, dass Beamte verpflichtet seien, dienstliche Anordnungen zu befolgen, sie aber Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Anordnung über eine Gegenvorstellung (Remonstration) dokumentieren könnten. Weiter schrieb die Fraktion in einer Vorbemerkung, dass dem Beamten im Rahmen seiner Pflichten auch eine Funktion im Rechtssystem zukomme, aus der sich bei vermuteten Gesetzesverstößen der Regierung „eine Pflicht zur Remonstration ergibt“.
Wissen wollte sie unter anderem, wie viele Polizisten und zivile Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums 2015 gegen Befehle und Weisungen remonstriert haben und wie viele Beamte in den Jahren 2015 bis 2017 im Bundesinnenministerium und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „ihrer Remonstrationspflicht in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Sinn nachgekommen“ sind.
Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, sind im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „ keine Sachverhalte im Sinne der Fragestellungen bekannt“.